Mutter-Kind-Pass Untersuchung 1. Lebenswoche

 

Das Baby hat den schützenden Bauch verlassen.

 

Die Untersuchung erfolgt in der ersten Lebenswoche.

Sie findet zumeist noch im Krankenhaus statt. Bei einer Hausgeburt oder einer ambulanten Entbindung muss bis sieben Tage nach der Geburt der Kinder- und Jugendarzt aufgesucht oder ein Hausbesuch vereinbart werden.

 

Bei der Untersuchung wird unter anderem der Allgemeinzustand, die Herzaktion, Atmungsorgane, Sinnesorgane, Reflexe, Muskelspannung, Gliedmaßen, Genitale sowie die Hautdurchblutung überprüft.

Weiters wird aus der Ferse Blut abgenommen, das in Folge auf angeborene Stoffwechselstörungen untersucht wird.

 

Im Mutter-Kind-Pass ist in der ersten Woche weiters eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte zur Früherkennung einer Hüftdysplasie (Fehlstellung des Hüftgelenks) vorgesehen.

Besteht eine geringe Dysplasie bzw. eine sogenannte Reifungsverzögerung der Hüfte, erfolgt eine weitere Kontrolle drei Wochen später, bei normalem Befund in der sechsten bis achten Lebenswoche.

 

Eine weitere Untersuchung des Neugeboren ist das Neugeborenen-Hörscreening, die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE).

Mit deren Hilfe lässt sich schnell und zuverlässig überprüfen, ob das Gehör des Babys funktioniert.

In vielen Fällen wird dieser Hörtest bereits im Spital durchgeführt, ansonsten beim niedergelassen HNO-Arzt.

 

Wichtig:

Auch wenn Ihnen Ihr Kind völlig gesund erscheint, sollten Sie die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen des Mutter-Kind-Passes nutzen!

Impressum:

 

Medieninhaber: Dr. Wolfgang Haunschmidt, 

Anschrift: Sonnenpark 2, 4810 Gmunden, 

Telefonnummer: 0761270099, Fax: 07612700994, 

Unternehmensgegenstand:Betrieb einer Arztpraxis, 

Berufsbezeichnung:Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie (verliehen in Österreich), Mitglied der Ärztekammer für Oberösterreich,

Anwendbare Rechtsvorschriften: Ärztegesetz 1998 (abrufbar unter www.ris.bka.gv.at)